1934, 8.3. Postzustellungsurkunde gelaufen von Siegburg (Rechtsanwalt Hemmel) zurück nach Hennef (Ober-Gerichtsvollzieher Munnes). Auch diese Post lief über die sogenannte „Gebührenablösung

Bild der originalen Zustellurkunde

Urteil, welches mit vorheriger Zustellurkunde zugestellt wurde