Posthalterei der Fürstlich
Thurn u. Taxisschen Post 1755 – 1806
“Drei Hasen” - ein kurioser und lustigster Streitfall.
In der Thurn u. Taxisschen Postgeschichte einmalig!
1802: 27. Dezember
Neujahrsbraten aus eigener Jagt zukommen lassen. Postschein (Einlieferungsquittung) über “Ein Brief und 3 Hasen”. Im Auftrag des Grafen von Nesselrode (bester Postkunde in Uckerath) wurden diese in der Posthalterei zur Weiterbeförderung nach Düsseldorf aufgegeben. Der Graf wollte wohl einem Freund einen Neujahrsbraten aus eigener Jagd zukommen lassen.
Posthalter Johann Peter Halm weigerte sich, diese seltsame Fracht mit der Fahrpost befördern zu lassen und wies die Annahme mit folgender schriftlichen Bemerkung auf dem Postschein ab:
”Man ersucht in Zukunft die Hasen und dergleichen einzupacken: indem solche uneingepackt nicht angenommen werden dürfen um per Postwagen versendet zu werden.“
Graf von Nesselrode muss über das Verhalten von Postmeister Halm über alle Maßen verärgert gewesen sein. Halm blieb aber bei seinem Standpunkt. Der Streit eskalierte sich und der Graf beschwerte sich - immerhin Mitglied der Herzoglich Bergischen Regierung - schriftlich und in geharnischter Form bei der “Fürstlich Thurn u. Taxisschen General-Oberpost-Direction” in Frankfurt. Hierüber liegt noch heute eine dicke Akte im Archiv in Regensburg. Die Postdirektion gab ihrem Posthalter recht.-
Eine bemerkenswerte Entscheidung!