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Hochoffizielle Bastelarbeit des „Schatzamtes“ in Königlich Württemberg

Offiziell ist Offiziell. Aber auch damals gab es schon Knappheit bei den Behörden. In diesem Fall handelt es sich um ein Kuriosum aus dem Bereich der Dienstpost aus dem Königreich Württemberg.

Bei dem Beleg handelt es sich um eine „provisorische“ Kameralpostkarte, die wohl durch einen eifrigen, aber sparsamen Schwaben hergestellt wurde, da er wohl keine offizielle Kameralganzsache mehr hatte.

Er nahm somit eine normale Postkarte, klebte unten einen kleinen Aufkleber „Dienstkarte“ hinzu und versah sie mit dem offiziellen Kameralsiegel von Freudenstadt.

Der Beleg selbst war nur einen Tag unterwegs, abgestempelt am 8. Juli 1908 erhielt der Beleg einen Eingangsstempel vom 9. Juli 1908 und eine Registrierungsnummer vom Finanzamt Bruchsal 8872.

 

 

Vorderseite des Beleges:

  1.  Stempel Postamt Freudenstadt 8.7.1908 2-3N
  2.  Stempel Postamt Bruchsal 8.7.1908 9-10N
  3.  Kameralamtsstempel (identisch wie auf den offiziellen Kameralamtsganzsachen)
  4.  Aufkleber „Dienst-Karte“

 

 Rückseite des Beleges

  1. Text
    Die vorl. Requisition vom 4. 6,1807 / Nr. 8620 betr.  für Schuldigkeit des Friedr. Springinlau in Dornstetten, haben wir heute an das zuständige Amtsgericht hier abgeben lassen.
    Den 8 Juli 1908
    Kameralamt Freudenstadt
  2.  Unterschriftsstempel des „Kameralamt Freudenstadt“
  3. Eingangsstempel des Finanzamt Bruchsal

Was ist übrigens ein Kameralamt?

Wikipedia sagt hierzu:

Das Kameralamt (von lateinisch cameralis) war für die Vorgänge und Gegenstände der Kameralistik, d.h. der fürstlichen Kammer- bzw. Finanzverwaltung verantwortlich. Es war der Vorläufer des heutigen Finanzamts. In Württemberg war es die untere staatliche Finanzbehörde, seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen, eine der sogenannten Spezialkassen bildete.

Der Leiter eines Kameralamts wurde in Württemberg „Keller“ genannt.

 

 

 

 

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